Immobilienstandort Deutschland: die weltweit lebenswertesten Städte

Teil 1: Enteignung, Volksbegehren, Bauzwang: Was steckt hinter diesen Schlagworten?

Teil 2: Was geht in Berlin gerade ab oder »Politik und Chaos«

Teil 3: Häuserkampf 2.0: Was bedeuten die Vorgänge für den Immobilienmarkt und für Privatanleger?

 


Akt 1: Enteignung, Volksbegehren, Bauzwang

Jetzt sprach auch der erste Mann im Staat, Bundespräsident Frank Walter Steinmeier über das Thema, das die Republik in den letzten Tagen erschüttert: Die Wohnungsmisere in deutschen Städten.

 

Neuer Wohnraum statt politischen Grabenkämpfen

Auf der Eröffnung der Bundesgartenschau in Heilbronn kurz vor Ostern plädierte der Bundespräsident für mehr bezahlbaren Wohnraum und sagte wörtlich: »Wir müssen verhindern, dass unsere Städte zum sozialen Kampfplatz um das Wohnen werden. Das bedeutet: Wir müssen das Wohnen für alle Bürger bezahlbar und unsere Städte für alle lebenswert machen.« Und er fuhr fort: »Klar ist: Ideologische Grabenkämpfe schaffen keine neuen Wohnungen« - womit er die immer wütenderen Immobiliendebatten ansprach, die sich derzeit von Berlin ausgehend durch alle Medien, politischen Runden und Internetforen ziehen.

 

Berliner Misere

Und die Politik mischt selbstverständlich inzwischen auch wortreich mit. Die Wohnungssituation hierzulande ist zwar nicht neu, aber bisher hat man aus Berlin nicht allzu viel Konstruktives dazu gehört. Und auch jetzt geht es eher lautstark als hilfreich zu. In einem Interview fordert Robert Habeck, der Chef der Grünen, es solle enteignet werden, falls Grundstücksbesitzer weder bauen noch verkaufen wollen. (Seine »persönliche Hausbesetzung 2.0«, wie ein Kommentator im Handelsblatt spöttelt.)
Tübingens OB Boris Palmer ist schon einen Schritt weiter: Er will per Baugebot saumselige Grundstückseigentümer zum Bauen zwingen.

 

Volksbegehren Enteignung

Zum Hintergrund der aktuellen Diskussion: Die Berliner Initiative »Deutsche Wohnen und Co. Enteignen« will nach einer menschenstarken Demonstration und Unterschriftensammlung nun ein Volksbegehren angetreten, dessen Ziel es ist, alle Wohnkonzerne in der Hauptstadt mit mehr als 3.000 Wohneinheiten zu vergesellschaften. Betroffen sind hier unter anderem Großeigentümer wie Vonovia, Akelius, ADO Propertis und Grand City Property.

Die Initiatoren des Volksbegehrens triumphieren, schon am ersten Tag des Volksbegehrens seien mehr als 15.000 Unterschriften gezählt worden. Ihr Ziel sei es, bis zum 13. Juni mehr als 50.000 Unterschriften zu sammeln.
Für das Volksbegehren ist die Linke und ein Teil der Grünen und der SPD, sowie etwa die Hälfte der Berliner Bevölkerung.

 

Und wie geht es dann weiter?

Kommen innerhalb von 6 Monaten die erforderlichen 20.000 Unterschriften wahlberechtigter Berliner zusammen, müssen für die zweite Stufe danach innerhalb von vier Monaten 7% der Wahlberechtigten zustimmen. Dann folgt ein Volksentscheid, der als erfolgreich gilt, wenn mehr als 50% der Abstimmenden und mindestens 25% der Wahlberechtigten ihre Stimme dafür geben.

Dieses Ergebnis ist nicht unwahrscheinlich. Aber was heißt es in der Praxis? Ist die Enteignung von Grundstückseigentümern überhaupt zulässig und machbar?

 

Allgemeinwohl vor Einzelinteresse

Enteignung kommt vor, wenn auch selten, nur für bestimmte Zwecke und unter bestimmten Bedingungen, Juristen sprechen von absoluten Ausnahmefällen. Hierzu zählen bisher vor allem Infrastrukturmaßnahmen - Straßenbau, Bahntrassen, Flughäfen oder der Tagebau.
Die Festlegung, welche Grundstücke zur Enteignung infrage kommen, darf nicht willkürlich geschehen. Mit Artikel 14 des Grundgesetzes ist Eigentum als hohes Gut gewährleistet: »Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.«
Wie im speziellen Fall das Allgemeinwohl definiert wird, ist jedoch Ermessenssache.

 

Das Baugesetz regelt Einzelfälle

Im Baugesetzbuch, ab Paragraf 85, stehen die Möglichkeiten der Wegnahme von Grundbesitz aufgelistet. Hiernach ist eine Enteignung beispielsweise zulässig, um Baulücken innerhalb einer Ortschaft schließen zu können: Im Einzelfall, »wenn das Wohl der Allgemeinheit sie erfordert und der Enteignungszweck auf andere zumutbare Weise nicht erreicht werden kann«, sprich, der Eigentümer sich weigert, das Grundstück zu bebauen oder zu verkaufen. Und der Paragraf 176 Baugesetzbuch liefert die Grundlage für das Tübinger Baugebot.

 

Die komplette Verstaatlichung einer Branche

In Berlin geht es aber nicht nur um ein paar Einzelfälle und somit auch nicht um Einzelfallentscheidungen wie bisher. Das Berliner Volksbegehren richtet sich gegen eine ganze Branche. »Es geht im Grunde um die Abschaffung des Privateigentums in der gewerblichen Immobilienwirtschaft«, urteilt ein Wirtschaftsjurist.

Laut Grundgesetz ist eine Enteignung ohne Entschädigung rechtswidrig. Das ist auch nach normalem Alltagsverständnis logisch: Wer einem anderen ohne dessen Zustimmung in die Tasche greift, ist ein Dieb. Oder das Finanzamt.
Aber die Höhe der Entschädigung ist wieder Abwägungssache. Der Verkehrswert des Grundstücks gilt hier als Ausgangspunkt, und als Zeitpunkt der Wertermittlung die gefällte Entscheidung über den Enteignungsantrag.

Und neben der Frage der Verfassungskonformität steht noch eine weitere, wahrscheinlich unübersteigbare Hürde vor der geplanten Enteignung: Die Frage der Finanzierbarkeit des Vorhabens, und damit auch schon wieder ein rechtlicher Grabensprung.

 

Zahlen, die für sich sprechen

Nach der ersten Kostenschätzung des Berliner Senats auf Grundlage der »überschlägig ermittelten aktuellen Markt-, beziehungsweise Verkehrswerte für rund 243.000 Wohnungen« würden Entschädigungen von 28,8 bis 36 Milliarden Euro fällig werden.
Und dies ist nur die Entschädigungssumme für die zehn Unternehmen, die der Verwaltung bis zur Abgabe der amtlichen Kostenschätzung im Februar bekannt waren.
Hinzu kommen dann noch jährliche Folgekosten (340 Mio Euro), einmalige Nebenerwerbskosten (180 Mio Euro) und lächerliche 1,5 bis 2,9 Milliarden Euro für die Erfassung und technische Bewertung der Immobilien und die Entschädigungen für unbebaute Grundstücke. Wohlgemerkt: Nur für die bereits erfassten Immobiliengesellschaften - da fehlen tatsächlich noch einige mögliche Betroffene in der Liste.

 

Wer soll das bezahlen? Berlin wohl kaum.

Für das Geld könnte man tatsächlich viele neue Wohnungen bauen. Aber weder dies noch die Entschädigungszahlung wäre in diesem Jahr möglich, denn 2019 stehen dem Land im Haushalt nur etwa 29 Milliarden Euro zur Verfügung.
Und da die Entschädigung für die geplante Massen-Enteignung so kostspielig ist, dass der Landeshaushalt in Schieflage gerät, kann hierdurch das Volksbegehren unzulässig sein.
In Berlin gilt darüber hinaus ab dem kommenden Jahr die grundgesetzliche Schuldenbremse. In dieser Gemengelage wäre eine verfassungskonforme Finanzierung kaum noch machbar.

 

Wohnraum schaffen!

Alle Fachleute sind sich einig: Die Enteignungsdramödie geht am Kern des Berliner Wohnungsproblems kilometerweit vorbei.
Die Stadt wächst, sie braucht schlicht mehr Wohneinheiten. Die werden durch eine Enteignung nicht geschaffen, allein mehr (geförderter) Neubau wäre dazu nötig. Den auszuweiten wäre der Stadt aber nach der Finanzierung der Enteignungen nicht mehr möglich - dazu fehlt dann nämlich schlicht das Geld.
»Mit 36 Milliarden Euro könnte der Neubau von rund 300.000 Wohnungen zu sozialen Mieten von 6,50 Euro pro Quadratmeter gefördert werden«, sagt Maren Kern (Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen).

Berlin und seine brisante Wohnungssituation stünden also nach all dem Theater genauso oder sogar noch schlechter da als zuvor. Weil jetzt nämlich schon die ersten Großinvestoren vom entgleisenden Zug abspringen.

 

Über die bizarren Auswirkungen des Berliner (Polit-) Theaters auf den Immobilienmarkt und die Chancen, die sich hier für Privatanleger auftun, berichten wir in unseren nächsten Beiträgen! Bleiben Sie dran!

 

Akt 2 - Politik und Chaos

Die gute Meldung am Anfang: Die Bundesbürger besitzen den Verstand noch, den ihre Politiker zum großen Teil verloren zu haben scheinen.

Laut einer Umfrage von Infratest Dimap kurz vor Ostern haben 70% der Befragten geantwortet, dass sie die Enteignung privater Wohnungsunternehmen für kein geeignetes Mittel halten, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Lediglich 23% sprachen sich für die Enteignung aus.
Aber in einem Punkt herrscht nahezu Einigkeit: Es existiert ein eklatanter Mangel an bezahlbarem Wohnraum, gerade in den Metropolen. Hiergegen gab es nun in vielen Städten menschenstarke Proteste.

 

Die Politik ist so uneinig wie eh und je

Der Grüne Robert Habeck eröffnet den Reigen der teilweise absurden Politikeraussagen: Er erklärte der WamS, er hielte Enteignungen prinzipiell für denkbar - beispielsweise, wenn Baugrundstücke lange brach lägen.

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt konterte: »Wer wie Herr Habeck nach dem Motto ‚Enteignen statt Bauen‘ handelt, schafft nur neue soziale Ungerechtigkeiten«. Und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier von der CDU hält die Diskussion über Enteignungen von Wohnungsgesellschaften für so »überflüssig wie einen Kropf«, und versprach vollmundig, die Regierung werde »in den nächsten Jahren bis zu zehn Milliarden Euro mehr investieren in sozialen Wohnungsbau, in privaten Wohnungsbau, in Baukindergeld«.
Bayerns Bauminister Reichhart beschimpfte die Enteignungsdiskussion als »schwachsinnige Debatte von vorgestern« und sein Ministerpräsident schoss scharf gegen den alten Feind: »Enteignungen sind nun wirklich sozialistische Ideen und haben mit bürgerlicher Politik nichts zu tun.«

Der SPD-Bundesvize Stegner konterte: »Es gibt teilweise halbkriminelles Verhalten, bei dem die Not der Mieter ausgenutzt wird. In diesen Fällen muss der Staat Handlungsfähigkeit beweisen.« Er bezeichnete im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland Enteignungen als ein letztes »Notwehrrecht« des Staates. Und ist damit uneins mit seiner Vorsitzenden.
Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles kann sich nämlich für Enteignungen nicht erwärmen. »Mieten einfrieren« lautet die erste Maßnahme, die ihre Partei im Auge hat. Vorübergehend sollen in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mieten für fünf Jahre nicht weiter erhöht werden - so der SPD-Generalsekretär Klingbeil zur »Bild«. Weiter sagt er: »Bauen ist die Antwort«, Enteignung sei es nicht.

Die Chefin der Linken, Katja Kipping, warf der SPD in der »Welt« Zögerlichkeit bei der Enteignungsfrage vor und wünschte sich »mehr Mut von Andrea Nahles und der SPD«. Sie sagte weiter, die Mitte werde jeden Monat durch explodierende Mieten enteignet und forderte deshalb die Sozialisierung der Wohnungskonzerne.

Die FDP will sich zu diesem Thema als »Partei des Eigentums« positionieren, wie Spiegel Online es formuliert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Marco Buschmann, und der Vizefraktionschef, Michael Theurer, formulierten unter der Überschrift »Sozialisierung aus der Verfassung streichen« einen Entwurf für den Parteitag, der sich für die Streichung des Artikel 15 des Grundgesetzes ausspricht. (Wir erinnern uns: In diesem Artikel geht es um die Vergesellschaftung von Eigentum gegen Entschädigung.)
Die FDP-Politiker bezeichnen Artikel 15 als Überbleibsel aus der Nachkriegszeit. Sie schreiben in ihrem Papier: »Wer investiert, muss sicher sein können, dass ihm weder Wohnraum noch sein Betrieb einfach weggenommen werden kann« und »Heute sollte in unserem Land Konsens bestehen, dass es der Verstaatlichung nicht nur nicht bedarf, sondern dass sie schädlich ist.«

 

Von der Bundes- zur Berliner Politik

Der Regierende Bürgermeister Michael Müller spricht sich klar gegen Enteignungen aus. Unklar ist, ob er damit die Mehrheit seiner SPD hinter sich hat, und welche Position der rot-rot-grüne Senat bezieht.
Der Landesparteitag vertagte seine Entscheidung zu diesem Thema in den Herbst. Die Grünen sind in ihrer Meinung, wie so oft, gespalten, und die Linke ruft explizit zur Unterschrift auf.
Der Berliner Senat hat seinen Bürgern viele neue Wohnungen versprochen, aber die Realität kommt diesem Versprechen nicht hinterher. Teile des Senats zeigen offen ihre Sympathie für die Enteignungs-Bewegung, und die Berliner Oppositionsparteien CDU, FDP und AfD sind vehement dagegen.

Die Immobilienwirtschaft fühlt sich von der Politik im Stich gelassen
Jacopo Mingazzini, Vorstand der Accentro Real Estate AG, fordert die SPD auf, »sich von den populistischen Forderungen glasklar zu distanzieren« und schimpft: »Den Schwarzen Peter der gescheiterten Wohnungspolitik der Privatwirtschaft zuzuschieben ist eine Frechheit.«

Präsidiumsmitglied Marcus Becker vom Bauindustrieverband Ost verlautbart, mit dem Geld für die Enteignung könnten so viele Wohnungen entstehen, wie das Land benötigt. »Bei einer durchschnittlichen Wohnungsgröße von 75 Quadratmetern könnten rund 220.000 neue Wohnungen nach modernster Energiesparverordnung entstehen, die auch kostengünstig vermietet werden können.« Er sagt weiter, die Initiative des Bündnisses »Deutsche Wohnen & Co enteignen« lenke vom eigentlichen Problem und den politischen Versäumnissen ab, denn der Senat habe es jahrelang unterlassen, ausreichenden sozialen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und Bauland auszuweisen. Zusätzlich hätten Bauvorschriften und langwierige Genehmigungsverfahren die Kosten in die Höhe getrieben und Bauzeiten verzögert. »Die Folge war eine Verknappung des Angebots an Wohnraum, während die Nachfrage weiter stieg.«

ZIA-Präsident Andreas Mattner äußert scharfe Kritik daran, dass Teile der Berliner Politik »erstmalig unter der Ägide des Grundgesetzes in Deutschland die Enteignung von privaten Wohnungsgesellschaften« diskutieren. In seinen Augen liegt das Verschulden der Politik in der »Untätigkeit bei langsamen Planungs- und Genehmigungsverfahren und nicht eingehaltenen eigenen Fertigstellungsquoten.« Er fordert den Berliner Senat auf, die Attraktivität der Stadt für Investoren nicht durch Debatten und tendenziöse Signale dieser Art zu gefährden.

Und das Schlusswort in diesem Debakel hat der Leiter des kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam, Juraprofessor Thorsten Ingo Schmidt: Eine Sozialisierung von Eigentum sei nach dem Grundgesetz theoretisch möglich, die Berliner Landesverfassung hingegen sehe sie nicht vor. »Eigentumsschutz nach der Berliner Landesverfassung reicht weiter als im Grundgesetz« konstatiert er und schließt: »Der Berliner Landesgesetzgeber kann überhaupt nicht sozialisieren.«

Womit ja wohl zu diesem Punkt alles gesagt wäre.

 

Der Staat ist in der Pflicht

Das Thema ist also politisch brisant - inzwischen sogar über unsere Grenzen hinaus. Auch die Vereinten Nationen haben dazu etwas zu sagen.

 

Wohnen und Grundgesetz

Wohnen als Grundrecht ist zwar nicht im Grundgesetz verankert. Aber aus der Menschenwürdegarantie, kombiniert mit dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes ergibt sich ein klarer Regelungs- und Gestaltungsauftrag für die Politik. Dem Staat ist zwingend geboten, die Grundvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein zu sichern. Und das zu garantierende »Existenzminimum« umfasst somit auch das Wohnen.

 

Die UNO mahnt

Hinzu kommt, dass im UN-Sozialpakt das right to housing schon seit 1966 verankert ist. Deutschland ist damit völkerrechtlich verpflichtet, seinen Staatenpflichten nachzukommen und das Recht auf Wohnen zu achten, zu schützen und fortschreitend zu gewährleisten.
Der Ausschuss, der über die Einhaltung des Sozialpaktes wacht, äußerte sich besorgt über »die sehr hohen Mietpreise und Mietpreissteigerungen« hierzulande und den »akuten Mangel an bezahlbarem Wohnraum«.

 

Wohnraum schaffen als Hausaufgabe der Weltgemeinschaft

Bis 2023 hat Deutschland von den Vereinten Nationen deshalb Hausaufgaben bekommen: Mehr Wohnraum zu schaffen, mehr in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, die Zahl der Obdachlosen zu vermindern. Das ist kein unverbindlicher Vorschlag, sondern eine knallharte Anforderung, die sich aus völkerrechtlich verbindenden Verträgen ableitet.
Wir sind hier also in der Pflicht.

 

Und was sagen die Investoren? Wohin geht die Berliner Immobilienreise für Anleger - große und kleine? Wir verraten es Ihnen im nächsten Artikel unserer kleinen Reihe.

 

Akt 3 - Investorenpanik und Privatanlegerchance

Die Berliner Enteignungsdebatte zeigt erste »Erfolge« - Großinvestoren springen ab.

Da es in dem Volksbegehren vor allem gegen große Wohnungsbaugesellschaften wie die Deutsche Wohnen geht, zieht die Immobilienwirtschaft jetzt die Notbremse. Solide Investoren wie die Versorgungskasse NRW verlassen das sinkende Wohnungsbau-Schiff. In Planung waren Kauf und Bebauung eines 200.000 Quadratmeter großen Grundstücks für 100 Millionen Euro. Es sollten Gewerbe und Wohnungen entstehen, unter anderem auch mehr als tausend Sozialwohnungen. Geld und Engagement sind für Berlin jetzt verloren.

 

Wohnungsdruck statt Wohnraumschaffung

Im Prinzip sägt der volks-aufbegehrende Berliner Mieter gerade mit der Motorsäge bewaffnet den Ast ab, auf dem er sitzt. Wenn die Großinvestoren abspringen, weil das Berliner Pflaster zu unsicher ist, dann wird weniger gebaut, weniger investiert, weniger umgesetzt. Die Signalwirkung auf die großen Player erhöht den Wohnungsdruck. Das ohnehin zu knappe Angebot sinkt weiter, Nachfrage und Preise steigen und damit die Rendite ebenfalls.
Das Szenario gleicht einem dem Anlagemarkt hingelegten Elfmeter ohne Torwart.

 

Konfrontation statt Kooperation

Und die Stimmung ist aufgeheizter denn je. Bei der ReCon (eine Konferenz der Immobilienverbände), ging Rouzbeh Taheri, der Initiator des Volksbegehrens, Auge in Auge den Konzern Deutsche Wohnen in Person seines Chefs Michael Zahn an: »Die Deutsche Wohnen ist kein Wohnungsbaukonzern, sondern ein Spekulationskonzern.« Und er drohte dem Konzernchef: »Machen Sie fünf Jahre so weiter, dann wird die Enteignung Ihre kleinste Sorge sein.«
Zahn schmetterte kühl ab: »Wir lassen uns nicht enteignen. Wir werden auch nicht enteignet.« Womit er nach Stand der Dinge wahrscheinlich recht hat.

Dennoch: Die Wohnmisere muss ein Ende haben

 

Berlin ist nicht London

Rolf Buch, Chef der Vonovia (Deutschlands größtem Immobilienkonzern) sagte in einem Interview mit der WamS, in Deutschland herrsche ein gesellschaftlicher Konsens, »der da lautet, dass wir Situationen wie in London nicht haben wollen, wo nur noch reiche Haushalte sich das Stadtzentrum leisten können.«

 

Aber wie können wir Berlin »entlondonisieren«?

Berlin wächst, der Zuzug in die Hauptstadt ist ungebrochen, auch in den nächsten Jahren wird hier weiterhin Wohnraum benötigt, der einfach noch nicht existiert. Und, wie Jürgen Allerkamp, Chef der Investitionsbank Berlin bemerkte: »Enteignung baut keine einzige neue Wohnung.«
Das Enteignungstheater ist hier also wenig hilfreich, nein, es ist sogar schädlich.
Abspringende Großinvestoren sind für Berlin und andere Metropolen der Worst Case.
Und die Misere zieht weitere Kreise - der unflexible Umgang des Berliner Senats mit Immobilien und investitionswilligen Unternehmen hat einen börsennotierten Finanzdienstleister jetzt regelrecht aus der Hauptstadt vertrieben - die Hypoport gibt ihren Standort weitgehend auf und zieht nach Lübeck. Und das nur, weil ein geplanter Neubau vom Berliner Senat torpediert wurde.
»Der Fall Hypoport ist ein Armutszeugnis für die Standortpolitik«, schimpft IHK-Hauptgeschäftsführer Jan Eder, der weiter klagt, die Stadt sende damit ein weiteres fatales Signal mit Blick auf die Investorenfreundlichkeit aus.
Die Schutzvereinigung der Kapitalanleger wirft dem Senat vor, er verhalte sich mit der Vertreibung von Hypoport wie eine Heuschrecke.

 

Die Angst der Anleger vor dem Elfmeter

Nun fragen Sie sich bestimmt, warum die gute Laune Ihres Immo-Insiders mit jeder dieser Meldungen sonniger wird. Das sind doch alles Katastrophen für den Immobilienmarkt, oder nicht? Zeigen nicht alle Signale für Anleger hier deutlich auf »Flucht aus Berlin«?

Aber nein. Der »hingelegte« Elfmeter ohne Torwart ist das Bild, das uns jetzt vor Augen stehen sollte. Denn was den Großinvestor schreckt, sollte gerade den Privatanleger anziehen wie Honig den Bären.
Berlin ist ein Markt, der Anleger sucht, der Anleger braucht. Wohnraum muss realisiert werden und kann realisiert werden. Mieten werden gezahlt, und zwar gerne, wenn sie nicht komplett überzogen sind (und manchmal sogar dann).

 

Der Immo-Insider ist vor Ort

Während die Politclowns im Berliner Landesparlament noch immer durch Verhinderungspolitik versuchen, den Mietwohnungsmarkt zu entspannen, bauen wir mit unseren Partner Wohnungen wie beispielsweise im Olympischen Dorf im Elßtal. Und das, ohne jemanden zu verdrängen, dafür aber mit dem perfekten Anschluss mit der Regionalbahn, die die Anwohner in 26 Minuten zum Hauptbahnhof transportiert. Oder mit der B5 für den Individualverkehr, die sich dann am Funkturm in die Stadtautobahn nach Norden und Süden oder über die Heerstraße, den Messedamm und die Masurenallee in die Berliner Mitte einfädelt.

Beispielhaft? Aber ja.

Der Immo-Insider kann deshalb privaten Anlegern nur zurufen: Jetzt ist der perfekte Moment, um sich den Brennpunkt Berlin genauer anzusehen. Die Stadt bietet eine riesige Zahl an Möglichkeiten, in Immobilien zu investieren. Es wird saniert, dass die Schwarte kracht, alte Gebäude werden modernisiert, ehemalige Gewerbeimmobilien zu luxuriösen Wohnhäuser umgebaut, es herrscht eine Blüte der Immobilienwirtschaft, die sich jetzt dem investitionswilligen Privatanleger zur Ernte hinlegt. Wer sich von dem Sturm im Wasserglas nicht abschrecken lässt, wird reich belohnt. Bis die Politik endlich anfängt, Wohnraum zu schaffen, fährt der private Anleger schon die ersten Mieten ein. Die großen Player haben kurz das Spielfeld verlassen – jetzt sind wir am Ball!

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Gerhard Schaaf
Experte für Immobilien