Immobilienkauf Bestsellerprinzip

Bedeutung des Bestellerprinzips für die Immobilienbranche

Wie Sie sich durch Kooperationen mit erfahrenen Marktteilnehmern bestens vorbereiten

Mit der Einführung des Bestellerprinzips bei Mietwohnungen ist der SPD der erste Schlag gegen die scheinbar verhasste Immobilienmaklerbranche gelungen. Schon im Herbst hatte unser amtierender Justizminister Heiko Maas die Forderung formuliert, das Bestellerprinzip auf Immobilienverkäufe auszuweiten.


Den sich verändernden Immobilienmarkt im Blick

Der Immo-Insider empfiehlt besonders allen Finanz- bzw. Immobiliendienstleistern den Artikel „Für Makler wird es ungemütlich“, der als Vorbote für den kommenden Bundestagswahlkampf gewertet werden kann. Aus der aktuellen Lage der SPD kann man zwar nicht zwingend eine zukünftige Regierungsbeteiligung ableiten, mittelfristig sollten aber Immobilienmakler über grundsätzliche Geschäftsfeldveränderungen und Erweiterung nachdenken.

Der Immo-Insider rät zur Kooperation mit erfahrenen Marktteilnehmern, die bereits seit Jahrzehnten sich mit diesem Ansatz auseinandersetzen und in der Praxis nachweisbare und funktionierende Partnerschaften anbieten.

Bewährte Anlagestrategien und Konzepte nutzen

Unter www.fgimmobilien.de finden Sie bereits ein Konzept, das seit 22 Jahren! Sie lesen richtig! Seit 22 Jahren das Bestellerprinzip konsequent umsetzt. Hier bezahlt der Auftraggeber, also der Bauträger oder die Immobiliengesellschaft den Makler/ Vertriebsmitarbeiter. Die Provision ist im Kaufpreis inkludiert und wird im obligatorischen Beratungsprotokoll dem Käufer nachgewiesen. Vorteil für den Käufer, die Provision ist Bestandteil des Immobilienkaufpreises und wird von Banken in der Regel - bei entsprechender Bonität vorausgesetzt - mitfinanziert.

Damit muss der Käufer wesentlich weniger Eigenkapital aufwenden, als wenn die Maklercourtage vom Käufer gesondert bezahlt werden muss. Die klassischen Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notargebühren, ggf. Bauzeitzinsen und eben die Maklergebühr werden von Banken nur sehr ungern und i.d.R. nur gegen Stellung weiterer Sicherheiten mitfinanziert.

Immobilienmarkt und Grunderwerbssteuer

Kleiner Exkurs: Das Argument der SPD, dass sie aufgrund der Maklergebühren zu wenige Menschen Eigentum leisten können ist bei genauer Analyse natürlich reiner Populismus. Was noch im deutlicheren Maße die Nebenkosten treibt, ist die Grunderwerbsteuer. Diese ist Ländersache.

Eben gerade in den SPD geführten Bundesländern wurde diese auf teilweise 6% in Berlin (Rot,Rot, Grün) und sogar 6,5% in NRW (Rot, Grün) erhöht, während in Bayern und Sachsen (CSU und CDU geführt) nur 3,5% vom Käufer zu berappen sind. D. h. die Grunderwerbsteuer ist z.B in NRW mehr als doppelt so hoch wie die Maklergebühr! Wenn dann wenigstens die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer direkt dem vernachlässigten sozialen Wohnungsbau zugutekommen würden. Aber weit gefehlt, damit werden andere Haushaltslöcher gestopft. Hier sollte sich der Wähler - in NRW hat er es ja bereits getan - über diese Klientelpolitik Gedanken machen.

Berufsstand des Immobilienmaklers sichern

Trotzdem wird nach Einschätzung des Immo-Insiders die Maklergebühr beim Verkauf in einem überschaubaren Zeitraum dem Rotstift zum Opfer fallen. Gründe dafür sind die fehlende Lobby der Immobilienmaklerbranche und natürlich auch die noch fehlende erforderliche Berufsqualifikation.

Damit kommen wir zur nächsten Bedrohung für den Berufstand des Immobilienmaklers. In der Vergangenheit war es normal, das Makler nicht nur beim Wohnungsverkauf Provisionseinnahmen generieren konnten, sondern auch bei der Besorgung der Finanzierung. Seit 21. März 2016 benötigen Vermittler einer entgeltlichen Finanzierungsvermittlung die Erlaubnis nach § 34 i GewO. Diese Erlaubnis ist nach dem § 34 i (GewO) zudem in Fällen notwendig, in denen Verbraucher zu den genannten Verträgen beraten werden sollen.

Selbst wenn der Immobilienmakler ohne diese Erlaubnis z. B. dem Kunden bei fehlendem oder nicht ausreichendem Eigenkapital rät, z. B. seinen Investmentvertrag oder seine Lebensversicherung zugunsten des Immobilienerwerbs aufzulösen – was im zu prüfenden Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann - so begeht der Immobilienmakler bei fehlender Qualifikation im Bereich § 34 f, Abs. 1 (Finanzanlagenvermittler) im Bereich Investment oder § 34 d (GewO) Versicherungen eine Ordnungswidrigkeit!

Risikominimierung durch den Immobilien-Maßanzug

Um das Risiko zu verhindern und auch zukünftig Käufer umfassend beraten zu können empfiehlt der Immo-Insider ebenfalls die Seite www.fgimmobilien.de. Mit dem Immobilien-Maßanzug erhält der Anleger die perfekt abgestimmten Bausteine was Immobilie und den Finanzierungsaufbau betrifft von professionellen Teams, die über die jeweilige Zulassung und darüber hinaus vorhandenen Qualifikationen verfügen. Somit hat für den Immobilienkäufer und dem Immobilienmakler die Zukunft des Immobilienerwerbs mit dieser qualifizierten Kooperation schon lange begonnen.

Ihr kompetenter Immobilienexperte

Mit einem bundesweiten Netzwerk stellt der Immo-Insider auch für Sie in Ihrer Region einen potentiellen qualifizierten Netzwerkpartner zum Kennenlern-Gespräch für eine mögliche Kooperation zur Verfügung.

Melden Sie sich über mail(at)immo-insider.de

„Ich helfe Ihnen, sich mit Expertenwissen über aktuelle Trends, Chancen und Risiken im Immobilienmarkt zu informieren – und nachhaltig sinnvolle (Anlage-)Entscheidungen zu treffen.“ 

Gerhard Schaaf
Experte für Immobilien